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Verlinken verbieten?

Eigentlich wäre ich von allein gar nicht mehr darauf gekommen, zu diesem Thema etwas zu schreiben – da aber eine Website aus dem – sagen wir – erweiterten Streicherbereich 😉 gerade wieder mit einem Link-Verbot re-launcht wurde, kann ich es mir doch nicht verkneifen.

Was in dem Impressum steht, das ich meine, kann ich hier ruhig zitieren, denn es findet sich fast wortgleich in SEHR vielen Impressen der Netz-Welt:

Eine Verlinkung einzelner Seiten aus diesem Webauftritt ist nicht gestattet. Wird eine Verlinkung gewünscht, so darf nur der gesamte Auftritt verlinkt werden, und zwar in der Weise, dass beim Klick auf die Verlinkung dieser gesamte Webauftritt in einem neuen Fenster erscheint.

Ich schreibe mal ein kurzes 1-2-3, warum so etwas natürlich vollkommener Humbug ist:

1) kämpft sich kein ernstzunehmender Linksetzer durch das Impressum der Seite, die er verlinken will, um evtl. diesbezügliche Einschränkungen aufzustöbern. Und selbst wenn – die Seite ist öffentlich, man darf sie selbstverständlich verlinken (Stichwort: Meinungsfreiheit).

2) verwechseln die Autoren bzw. Verwender dieser Klauseln vermutlich “verlinken” mit “framen”, denn allein unter dieser Voraussetzung macht so etwas Sinn, wenn auch nur ganz theoretisch. “Framen” bedeutet, dass man die komplette “verlinkte” Website (oder einzelne Unterseiten) auf seiner eigenen Website anzeigen lässt, durch einen “Frame”. Sowas ist in vielen Fällen sowieso ein Verstoß gegen das Urheberrecht und braucht nicht extra verboten zu werden (Stichwort: geltendes Recht).

3) Macht es in einer Zeit, in der alle ernstzunehmenden Webmaster auf der Suche nach Backlinks sind (und dafür zum Teil teuer bezahlen) nun wirklich keinen Sinn, den Leuten das Linksetzen zu verbieten. Und wenn man aus Servicegründen eben eine Unterseite verlinken will und nicht die Startseite, dann soll man das doch dürfen – es nutzt der verlinkten Seite am allermeisten.

Ok, soweit das Contra – was könnte, von seiner Wirkungslosigkeit einmal abgesehen, überhaupt für ein solches Verlinkungs-Verbot sprechen? Mir fällt da eigentlich nur ein Grund ein: wenn auf der Seite, auf der der Link gesetzt wird, mit dem Link eine unwahre Aussage über die verlinkte Seite getroffen wird.

Z. B.: Der Violinsolist Peter Mustermann findet seine Website eines Tages auf der Website eines Kaninchenzüchtervereins verlinkt, auf einer Seite, die alle Mitglieder des Vereins aufführt und mit ihren evtl. Homepages verlinkt. Nun heißt ein Kaninchenzüchter zufällig auch Peter Mustermann, und der Webmaster, der´s nicht besser wusste, hat einfach die Seite von P. Mustermann, Violinist verlinkt. Das ergibt natürlich ein völlig falsches Bild 😉 Ein Fehler, den man aber nicht mit Verboten im Impressum bekämpft, sondern durch eine Mail oder einen Anruf, der den Irrtum aufklärt.

Nun kann man sich natürlich auch Kontexte vorstellen, in denen so eine Linksetzung nicht irrtümlich erfolgt; dagegen hat man dann durchaus rechtliche Mittel in der Hand, die wesentlich schärfer sind, als ein dilettantisches Linkverbot im Impressum.

Author:

Nils-Christian Engel ist begeisterter Amateur-Cellist

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